Der Öffentlich Geförderte Beschäftigungssektor ist ein notwendiges Übel, weil Politik und Wirtschaft in dieser reichen Bundesrepublik Deutschland es nicht schaffen, genügend reguläre und ausreichend bezahlte Arbeitsplätze zu generieren.
Zwar gibt es derzeit eine erfreuliche Entwicklung auf dem Leipziger Arbeitsmarkt, es kann jedoch nicht ignoriert werden, dass dieser Trend an einem großen Teil langzeitarbeitsloser Menschen vorbeigeht.
Dazu kommt, dass nicht nur unsere Stadt, Bürgervereinen in den verschiedensten Bereichen, quasi die Gemeinwesenarbeit überlässt, die sie früher in eigener Regie erledigt hat.
Die Bürgervereine bringen durch ihre projektbezogene Arbeit, in denen langzeitarbeitslose Menschen sich beweisen können, einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Frieden in unserer Stadt.
Aber sie brauchen dafür finanzielle Mittel aus dem Öffentlich Geförderten Beschäftigungssektor.
Deshalb ist es schwer zu verstehen, dass die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau von der Leyen, mit dem „Gesetzentwurf zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ den 2. Arbeitsmarktes mit der Streichung, zum Beispiel der Förderung von Arbeitsgelegenheiten, neu regeln will.
Unser HH-Antrag A 035 ist deshalb im Zusammenhang mit weiteren Anträgen unserer Fraktion zu verstehen, die noch im Verfahren sind.
Gemeint sind die Anträge A 165 „Erarbeitung eines Konzeptes für ein Modellprojekt des Öffentlich Geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS)“, der in der gestrigen Ratsversammlung leider aus verwaltungstechnischen Gründen vertagt wurde und der A 200 „Analyse der Entwicklung Öffentlich Geförderter Beschäftigung in Leipzig“.
Mit unserem HH-Antrag A 035 wollen wir einen neuen Weg ausprobieren, der für ein Modellprojekt des Öffentlich Geförderten Beschäftigungssektors eine Kofinanzierung durch die Stadt vorsieht.
Die erforderlichen Mittel können kostenneutral aus den KdU (Kosten der Unterkunft) entnommen werden, wenn es gelingt, für die erforderlichen 300 Beschäftigten einen angemessenen Mindestlohn zu zahlen. Dieser sollte mit der zuständigen Gewerkschaft ausgehandelt werden.
Gelingt dies, würden sich unsere Kofinanzierung durch die Zahlung dieser Mindestlöhne mit den Kosten der Unterkunft (KdU) ausgleichen. In der Bundeshauptstadt hat es funktioniert.
Mit Ihrem guten Willen und der Kreativität der Stadtverwaltung wird’s auch bei uns funktionieren. Die weitere normale Finanzierung durch den Freistaat Sachsen und der Bundesagentur für Arbeit ist dabei natürlich Voraussetzung.
Redebeitrag zum Haushaltsantrag HP 035-12 "Kofinanzierung des Öffentlich Geförderten Beschäftigungssektors durch die Stadt". Er wurde durch den Stadtrat abgelehnt.